Ipilimumab (Yervoy®)

Erstellt am 30 Jun 2018 17:02
Zuletzt geändert: 17 Aug 2023 10:13

Wirkmechanismus

Ipilimumab ist ein Immun-Checkpoint-Inhibitor, der speziell das so genannte zytotoxische T-Lymphozyten-Antigen 4 (CTLA-4), ein Protein auf T-Lymphozyten, herunter reguliert (ausbremst). Durch das quasi "Lösen der Bremsen" des Immunsystems wird es dem Immunsystem (wieder) ermöglicht, Tumorzellen anzugreifen.
Die Antikörper gegen das zytotoxische T-Lymphozyten-Antigen 4 (Cytotoxic T Lymphocyte-Associated Protein 4; CTLA-4):B7-1 gehören ebenso wie die Immun-Checkpoint-Signalweg-Blocker vom Typ PD1 bzw. PD-L1-Antikörper zur so genannten "B7"-Checkpoint-Regulator-Familie.

Literatur zu B7

Die Feinabstimmung der Immunantwort und die Aufrechterhaltung der Toleranz gegenüber Selbstantigenen erfolgt über ein komplexes Netzwerk von co-stimulierenden und co-inhibierenden Molekülen. Die jüngste FDA-Zulassung von Ipilimumab, einem monoklonalen Antikörper, der das zytotoxische T-Lymphozyten-Antigen (CTLA)-4 blockiert, zeigt die Bedeutung von Checkpoint-Regulatoren bei Krankheiten. Dies wird durch laufende klinische Studien untermauert, die nicht nur auf CTLA-4, sondern auch auf die Wege des programmierten Todes (PD)-1 und B7-H4 in verschiedenen Krankheitszuständen abzielen. Kürzlich wurden zwei neue inhibitorische Liganden der B7-Familie, der V-domain Ig suppressor of T cell activation (VISTA) und B7-H6, identifiziert. In diesem Artikel werden die neuesten Erkenntnisse über die Mitglieder der B7-Familie und ihre konzertierte Regulation der Immunantwort auf eigene oder fremde Krankheitserreger vorgestellt. Wir diskutieren auch die klinischen Entwicklungen bei der Beeinflussung dieser Signalwege in verschiedenen Krankheitssituationen und stellen VISTA als potenzielles therapeutisches Ziel vor.
(Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator; kostenlose Version)

T-Zellen sind die wichtigsten Effektorzellen in der Immunantwort gegen Tumore. Die Aktivierung von T-Zellen wird durch das angeborene Immunsystem über positive und negative kostimulatorische Moleküle reguliert. Die Ausrichtung auf Immun-Checkpoint-Regulatoren wie den programmierten Zelltod 1 (PD-1)/PD-1-Ligand 1 (PD-L1) und das CTL-Antigen 4 (CTLA-4) hat bei einer Vielzahl von Krebsarten einen bemerkenswerten Nutzen erzielt, was zu mehreren klinischen Studien mit Antikörpern führt, die auf die anderen verwandten Mitglieder der B7/CD28-Familie abzielen. Vor kurzem wurden fünf neue Liganden der B7-Familie, B7-H3, B7-H4, B7-H5, B7-H6 und B7-H7, identifiziert. Hier geben wir einen Überblick über das aktuelle Verständnis der neuen Checkpoint-Moleküle der B7-Familie, die mit dem Konzept, dass Tumorzellen sie ausnutzen, um der Immunüberwachung zu entgehen, in den Vordergrund der Krebsforschung gerückt sind. Das Ziel dieses Artikels ist es, die Struktur und Expression der neuen B7-Familienmoleküle sowie ihre Rolle bei der Kontrolle und Unterdrückung von Immunantworten von T-Zellen sowie NK-Zellen zu behandeln. Wir diskutieren auch die klinische Bedeutung und den Beitrag dieser Checkpoint-Expressionen bei menschlichen Krebserkrankungen.
(Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator; kostenlose Version)

Anwendungsgebiete

Im Juni 2018 lauteteten die zugelassenen Anwendungsgebiete folgendermaßen:

YERVOY ist als Monotherapie zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen und Jugendlichen ab einem Alter von 12 Jahren und älter indiziert (für weitere Informationen siehe Abschnitt 4.4).
YERVOY ist in Kombination mit Nivolumab zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen indiziert.
Im Vergleich zur Nivolumab-Monotherapie wurde in der Kombination Nivolumab mit Ipilimumab nur bei Patienten mit niedriger Tumor-PD-L1-Expression ein Anstieg des progressionsfreien Überlebens (PFS) und des Gesamtüberlebens (OS) gezeigt (siehe Abschnitte 4.4 und 5.1).

Im April 2018 war die Kombination mit Nivolumab zu den zugelassenen Anwendungen hinzugekommen:
"YERVOY in combination with nivolumab ...".

Im Dezember 2017 wurde die Zulassungsempfehlung der Monotherapie erweitert auf Jugendliche ab einem Alter von 12 Jahren.

Am 19 September 2013 wurde von dem CHMP eine Änderung/Erweiterung der Zulassung vorgeschlagen: Ab diesem Zeitpunkt sollte Ipilimumab auch eingesetzt werden bei Patienten, die noch keine vorherige Therapie erhalten hatte:
"YERVOY is indicated for the treatment of advanced (unresectable or metastatic) melanoma in adults."

Ipilimumab (Yervoy®) wurde im Juli 2011 europaweit zugelassen für Patientinnen und Patienten mit Melanom, die bereits eine Behandlung erhalten hatten und deren Melanom nicht mehr operierbar war oder bei denen Metastasen vorlagen. ("Yervoy is indicated for the treatment of advanced (unresectable or metastatic) melanoma in adults who have received prior therapy.")

Bemerkenswert ist, dass laut Fachinformationen bei der EMA wurden in mindestens einer Zulassungsstudie Patienten mit vorbehandeltem oder nicht vorbehandelten sowohl Stadium-III- als auch Stadium-IV-Melanomen behandelt.

Fachinformationen:

EMA Fachinformationen und weitere Informationen zu Ipilimumab - Yervoy

Gelbe Liste Pharmindex zu Ipilimumab

Nutzenbewertung

Die Bewertung des Patienten-Nutzens durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kam zu dem Ergebnis, dass Ipilimumab das Leben verlängern kann. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bescheinigte dem Medikament mit Beschluss vom 02.08.2012 einen beträchtlichen Zusatznutzen. Der Zusatznutzen wurde vom G-BA auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten trotz der immens hohen Kosten des Medikaments gesehen (Kosten von rund 21 000 Euro pro Infusion).

Der G-BA und das IQWiG kamen zu der positiven Bewertung der Substanz aufgrund einer Studie, in welcher drei verschiedene Behandlungsgruppen miteinander verglichen worden waren. Eine Gruppe erhielt Ipilimumab in Kombination mit einer intensiven Supportivtherapie („best supportive care“), eine zweite Gruppe Ipilimumab in Kombination mit einem experimentellen Tumorvakzin („gp100“) und intensiver Supportivtherapie. Die dritte Gruppe wurde mit einem Scheinmedikament (Placebo) und dem Tumorvakzin sowie intensiver Supportivtherapie behandelt.

Von den Patienten in der Studie, die eine intensive Supportivtherapie ohne Ipilimumab erhielten, war nach etwa 6,5 Monaten die Hälfte gestorben. Nach drei Jahren überlebten im Vergleich zu den anderen Patienten fast doppelt so viele der Studienpatienten, die mit Ipilimumab behandelt worden waren.

Es handelte sich um eine so genannte randomisierte kontrollierte Studie (RCT), die aufgrund der Planung und Durchführung sowohl vom IQWiG als auch vom G-BA als aussagekräftig eingeschätzt wurde: Die Teilnehmer wurden zufällig auf die Gruppen verteilt (randomisiert) und die Gruppen waren vergleichbar. Die Auswertung erfolgte nach anerkannten statistischen und methodischen Prinzipien. Dennoch weist das IQWiG darauf hin, dass die Daten der bewerteten Studie allein nicht ausreichen, um den Zusatznutzen von Ipilimumab mit der höchsten Wahrscheinlichkeit zu belegen. Die vorliegenden Daten sind aus Sicht des IQWiG als Hinweise auf einen – möglicherweise deutlichen – Zusatznutzen durch die Therapie mit diesem Medikament aufzufassen.

In seiner Bewertung gelangte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Übrigen zu der Einschätzung, dass die Gabe des Tumorvakzins „gp100“ keinen relevanten Einfluss auf die in der Studie gemessenen positiven Effekte hatte.

Auf der Grundlage der Bewertung durch das IQWiG und der Beurteilung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss kann derzeit eine Behandlung mit Ipilimumab (Yervoy®) Patienten mit metastasiertem Melanom ohne Mutation im BRAF-Gen als evidenzbasierte Therapie mit nachgewiesener lebensverlängernder Wirkung angeboten werden. Der Anteil der Patienten, welche nach Ipilimumab-Therapie ein vollständiges Krankheitsansprechen erreichten, lag bei 9 von 177 Patienten. Acht Patienten waren während der gesamten Nachbeobachtungszeit (zwischen 54 und 99 Monaten) weiterhin krankheitsfrei und könnten somit als geheilt angesehen werden.

Bei der Therapie mit Ipilimumab handelt es sich nicht um eine nebenwirkungsfreie Behandlung, da unter Umständen mit unerwünschten Effekten einer quasi ungebremsten Aktivität des Immunsystems zu rechnen ist. Aus diesem Grund darf diese Therapie auch nur von speziell im Umgang mit der Substanz geschulten dermato-onkologischen Experten angewendet werden.

News

Arznei-News zu Ipilimumab


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Zitat nach: Bach, Otto: ''Über die Subjektabhängigkeit des Bildes von der Wirklichkeit im psychiatrischen Diagnostizieren und Therapieren''. In: Psychiatrie heute, Aspekte und Perspektiven, Festschrift für Rainer Tölle, Urban & Schwarzenberg, München 1994, ISBN 3-541-17181-2, (Zitat: Seite 1)
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