Arzneimittelrichtlinie

Erstellt am 21 Aug 2015 20:08
Zuletzt geändert: 15 Dec 2020 14:57

Gemäß § 92 des SGB V beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zur Sicherung der ärztlichen Versorgung Richtlinien über die Gewährung für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten.

Die Arzneimittelrichtlinie ist eine umfangreiche Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die mit derzeit (Okt. 2015) insgesamt 12 Anhängen sowie einer Arzneimittelübersicht zur sogenannten Negativliste und Beschlüssen gemäß § 35c SGB V (Klinische Studien) ergänzt wird.



Im Folgenden finden Sie nochmals den Link zur Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) des G-BA und zu einzelnen Anlagen der AM-RL:



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Zitat nach: Bach, Otto: ''Über die Subjektabhängigkeit des Bildes von der Wirklichkeit im psychiatrischen Diagnostizieren und Therapieren''. In: Psychiatrie heute, Aspekte und Perspektiven, Festschrift für Rainer Tölle, Urban & Schwarzenberg, München 1994, ISBN 3-541-17181-2, (Zitat: Seite 1)
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