Erstellt am 16 Jul 2019 16:35
Zuletzt geändert: 17 Jul 2019 14:56
Produktinformationen
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- Medpex-Apotheke: THICK & EASY Instant Andickungspulver
- Medpex-Apotheke: Nutilis Powder Dickungspulver
- Rehaland: Thick & Easy Andickungsmittel | Fresenius
Sozialrechtliches
- BSG, Urteil vom 05.07.2005 - Aktenzeichen B 1 KR 12/03 R
- Volltext zum BSG-Urteil vom 05.07.2005 - Aktenzeichen B 1 KR 12/03 R
- Ein Instant-Dickungsmittel, das wegen erheblicher Schluckstörungen verordnet wurde, ist weder ein Heilmittel oder ein Arzneimittel noch ein Nahrungsmittel, das ausnahmsweise als Teil der enteralen Ernährung von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
- DAZ online vom 05.01.2012: Enterale Ernährung auf Rezept?
- LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 KR 4441/12
- Das Dickungsmittel Thick & Easy dient nicht primär der Krankenbehandlung im Sinne des § 2 Abs. 1 AMG, sondern es steht umgekehrt der Gesichtspunkt im Vordergrund, dass den Betroffenen keine besondere Nahrung zur Verfügung gestellt werden muss, indem ihm die für jeden Menschen erforderliche Ernährung ermöglicht wird, zu der auch die Flüssigkeitsaufnahme gehört (BSG 05.07.2005, B 1 KR 12/03 R, juris). Das Dickungsmittel ist weder Heil- noch Hilfsmittel; hierzu kann auf die Ausführungen im Urteil des BSG vom 05.07.2005 (B 1 KR 12/03 mwN, juris) verwiesen werden.
- OpenJur: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2014 - L 11 KR 4441/12:
- Das Andickungsmittel Thick & Easy ist kein Arzneimittel.
- LSG Sachsen, 22.05.2018 - L 8 SO 121/17 B ER:
- Bei Nutilis Powder® handelt es sich wie bei anderen Dickungsmitteln um kein Funktionsarzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG, weil die bestimmungsgemäße Hauptwirkung des Präparats weder durch pharmakologisch oder immunologisch wirkende Mittel noch durch Metabolismus, sondern auf physikalischem Weg erreicht wird (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2014 - L 11 KR 4441/12 - juris RdNr. 26). Dickungsmittel lassen sich keinem dieser Ausnahmefälle zuordnen (näher dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2014 - L 11 KR 4441/12 - juris RdNr. 28).
Patienten / Betroffene / Selbsthilfe
- Alexander Fillbrandt, Logopädie-Blog vom 22.09.2012: Warum Dickungsmittel sehr wohl von der Krankenkasse bezahlt werden sollten
- Demenzforum: Andickungsmittel - wer zahlt?
- PSP-Forum: Andickungsmittel "Quick und Dick"
Siehe auch in diesem Wiki
Alle Darstellungen medizinischer Sachverhalte, Erkrankungen und Behinderungen und deren sozialmedizinische Einordnung und Kommentierungen hier im Wiki dienen nicht einer "letzt begründenden theoretisch-wissenschaftlichen Aufklärung", sondern sind frei nach Karl Popper "Interpretationen im Licht der Theorien."
Zitat nach: Bach, Otto: ''Über die Subjektabhängigkeit des Bildes von der Wirklichkeit im psychiatrischen Diagnostizieren und Therapieren''. In: Psychiatrie heute, Aspekte und Perspektiven, Festschrift für Rainer Tölle, Urban & Schwarzenberg, München 1994, ISBN 3-541-17181-2, (Zitat: Seite 1)
Alle medizinischen Aussagen und Informationen in diesem Wiki dienen nicht der medizinischen Beratung und können und sollen eine persönliche fachliche ärztliche Beratung nicht ersetzen!
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