PET bei Bronchialkarzinom - SCLC (kleinzellig)

Die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) beim kleinzelligen Bronchialkarzinom ("small-cell-lung-cancer" - SCLC) ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in folgenden konkreten Indikationen in die Anlage I - "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der "Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung" unter Verzeichnis-Nr. 14, § 1 Abs. 5 aufgenommen worden:

  • Bestimmung des Tumorstadiums von kleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen, es sei denn, dass vor der PET-Diagnostik ein kurativer Therapieansatz nicht mehr möglich erscheint.
  • Nachweis eines Rezidivs (bei begründetem Verdacht) bei kleinzelligen Lungenkarzinomen, wenn die Patienten primär kurativ behandelt wurden und wenn durch andere bildgebende Verfahren ein lokales oder systemisches Rezidiv nicht gesichert oder nicht ausgeschlossen werden konnte.

Ob unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten im Einzelfall eine Anwendung der PET beim kleinzelligen Bronchialkarzinom auch in anderen klinischen Situationen / mit anderen Fragestellungen sinnvoll und - im sozialrechtlichen Sinne gemäß §2 Abs. 1a SGB V "medizinisch erforderlich" sein kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab; insbesondere von dem möglicherweise durch die Untersuchung im Einzelfall noch zu erzielenden gesundheitlichen Nutzen für den Patienten/die Patientin.

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