Die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) beim nicht-kleinzelligen Bronchialkarzinom ("non-small-cell-lung-cancer" - NSCLC) ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in folgenden konkreten Indikationen in die Anlage I - "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der "Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung" unter Verzeichnis-Nr. 14, § 1 Abs. 5 aufgenommen worden:
- Bestimmung des Tumorstadiums von primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen.
- Nachweis von Rezidiven (bei begründetem Verdacht) bei primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen.
- (Charakterisierung von Lungenrundherden, insbesondere Beurteilung der Dignität peripherer Lungenrundherde bei Patienten mit erhöhtem Operationsrisiko und wenn eine Diagnosestellung mittels einer invasiven Methodik nicht möglich ist.)
Zu den nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen gehören z.B. das Adenokarzinom, das Plattenepithelzellkarzinom und das großzellige Karzinom der Lunge.
Neben den in der Richtlinie genannten Indikationen wird eine PET-Untersuchung gelegentlich auch zur Verlaufskontrolle oder Therapie-Erfolgskontrolle durchgeführt.
Ob unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten im Einzelfall eine Anwendung der PET beim nichtkleinzelligen Bronchialkarzinom auch in anderen klinischen Situationen / mit anderen Fragestellungen sinnvoll und - im sozialrechtlichen Sinne gemäß §2 Abs. 1a SGB V "medizinisch erforderlich" sein kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab; insbesondere von dem möglicherweise durch die Untersuchung im Einzelfall noch zu erzielenden gesundheitlichen Nutzen für den Patienten/die Patientin.
Siehe auch: PET-CT zur Therapieverlaufskontrolle beim nicht kleinzelligen Bronchialkarzinom