4D-PET bei prämenopausalem metastasierenden Mammakarzinom

Bei einem prämenopausal metastasierenden Mammalkarzinom handelt sich um eine absolut lebensbedrohliche Situation, die auf jeden Fall verfassungsrechtlich zu betrachten ist ("Nikolausbeschluss").

Der Sinn und Nutzen einer PET-CT kann im Einzelfall dieser Erkrankung bzw. dieses Erkrankungsstadiums durchaus bestehen; wenn z.B. über eine gezielte Bestrahlung von Wirbelkörpern oder ggf. osteosynthetische Maßnahmen zu entscheiden ist.

Allerdings begründet dies im Regelfall keine "4D"-PET. Bei einer 4-D-PET handelt es sich um eine PET-Untersuchung, die über einen gewissen Zeitraum Schnittbilder erzeugt. Dadurch möchte man Bewegungsartefakte und Unschärfen (z.B. durch die Atmung) aus den Ergebnissen heraushalten.

Eingesetzt wird das schon in einigen Kliniken zur Zielvolumendefinition in der Hochpräzisionsstrahlentherapie.

Sinnvoll ist das sicherlich - wenn es funktioniert. Daten dazu wurden nicht publiziert; aber im Prinzip handelt es sich um eine nur graduelle technische Weiterentwicklung der PET. Eine solche experimentelle Anwendung der PET wäre zur besseren Ausdifferenzierung von bewegten Strukturen möglicherweise nachvollziehbar indiziert - dies ist bei Wirbelkörpern jedoch im allgemeinen kein Problem.

Der Gutachter geht davon aus, dass es sich bei dem Bezug auf ein "4D-PET" um einen Tippfehler handelt und ein 3D-PET mit FDG-Tracer-Darstellung gemäß beigelegtem Kostenvoranschlag beantragt wird.

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