MDS

Erstellt am 04 Mar 2018 16:44 - Zuletzt geändert: 04 Mar 2018 16:45

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) war die Vorgänger-Organistation des "Medizinischer Dienst Bund".
Er war als eingetragener Verein organisiert. Die zuständige Aufsichtsbehörde war das Bundesministerium für Gesundheit.
Folgende Informationen wurden auf der Homepage des MDS bezüglich Aufgaben und Auftraggeber formuliert:

"Der MDS berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen Versorgungs-, Leistungs- und Strukturfragen – und zwar auf der Basis der aktuellen medizin-wissenschaftlichen Erkenntnisse. Zu den Produkten des MDS zählen Grundsatz- und HTA-Gutachten sowie die medizinisch-fachliche Beratung in Gremien der Gesundheitsselbstverwaltung.
Auch in Fragen der sozialen Pflegeversicherung berät der MDS den GKV-Spitzenverband. Dabei bringt er die Erfahrungen der Medizinischen Dienste aus den Pflegebegutachtungen und den Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen in die politische Diskussion ein. Außerdem wirkt er bei der Entwicklung von Normen und Standards mit. Alle drei Jahre gibt der MDS einen Bericht über die Qualität in der ambulanten und stationären Pflege ab. Außerdem führt er die Daten aus der Pflegebegutachtung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in einer bundesweiten Statistik zusammen."



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