SGB V

Erstellt am 18 Aug 2015 18:59 - Zuletzt geändert: 05 Nov 2021 08:53

Im Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V; SGB V bei der Juris GmbH) sind alle Bestimmungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung zusammengefasst. Das SGB V trat am 1. Januar 1989 in Kraft.

Die im SGB V geregelte Krankenversicherung ist als Solidargemeinschaft beschrieben, die die Aufgabe hat, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.

Das SGB V ist in dreizehn Kapitel mit etwa 400 Paragraphen unterteilt.

Die Kapitel sind:

  1. Allgemeine Vorschriften
  2. Versicherter Personenkreis
  3. Leistungen der Krankenversicherung
  4. Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
  5. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
  6. Organisation der Krankenkassen
  7. Verbände der Krankenkassen
  8. Finanzierung
  9. Medizinischer Dienst der Krankenversicherung; Kap. 9 bei der Juris GmbH
  10. Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz
  11. Straf- und Bußgeldvorschriften
  12. Übergangsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
  13. Weitere Übergangsvorschriften

Die absolute Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert und unterliegt somit den Regelungen des SGB V.



Alle medizinischen und sozialrechtlichen Aussagen und Informationen in diesem Wiki dienen nicht der individuellen Beratung und können und sollen eine persönliche fachliche ärztliche oder sonstige Beratung nicht ersetzen! Auch erheben die hier gemachten Aussagen keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Dies ist keine Gesundheitsberatungsseite und auch keine Sozialberatungsseite!

Sofern nicht anders angegeben, steht der Inhalt dieser Seite unter Lizenz Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 License